Initiative Transparente Zivilgesellschaft

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Deshalb schließt InterCultur sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an. Informationen über InterCultur gemeinnützige GmbH entsprechend der Selbstverpflichtung:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Gesellschaftervertrag sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

InterCultur gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und ist deshalb nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Vertretung der Gesellschafter durch den Aufsichtsrat von AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
  • Stefanie Stadelmann, Geschäftsführerin
  • Annette Dorothee Gisevius, Prokuristin

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • InterCultur beschäftigt gegenwärtig 8 Mitarbeiter*innen (7 in Vollzeit, 1 in Teilzeit). Dazu kommen diverse Praktikums-Stellen.
  • Darüberhinaus engagieren wir ca. 30 freiberufliche Honorarkräfte deutschlandweit für InterCultur.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. (Hamburg): Honorare für Projektunterstützung in den Bereichen Interkulturelles Lernen und Interkulturelle Schularbeit
  • Stiftung Mercator GmbH (Essen): Projektmittel
  • Deutsches Youth for Understanding Komitee e.V. (Hamburg): Projektmittel